Zur Erfüllung entsprechender Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
- sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) / Sicherheitsfachkraft (Sifa) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 (Grundbetreuung und/oder betriebsspezifische Betreuung, auch Unterstützung bei gewähltem „Unternehmermodell“)
- Beratungen zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb (auch bei der Bestellung eines Betriebsarztes)
- Erstellung von Arbeitsschutz-Unterlagen (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Maschinen-Betriebsanweisungen, Gefahrstoff-Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV)
- Schulung der Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten Themen (Sicherheitsbelehrungen/-unterweisungen)
- Ergänzend können wir Ihnen – zur Wahrnehmung der Koordinatoren-Aufgaben auf Baustellen, auf denen verschiedene Gewerke tätig sind – den (gem. BaustellV und RAB 30) geforderten Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz („Baustellen-Koordinator“ bzw. „SiGeKo“) stellen.