Für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz wird auf Baustellen, auf denen verschiedene Gewerke tätig sind – gem. BaustellV und RAB 30 – ein entsprechender Koordinator („Baustellen-Koordinator“ bzw. „SiGeKo“) gefordert.
Je nach Notwendigkeit bzw. Wunsch des Bauherrn können nach entsprechender Absprache unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen werden:
- Stellung des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- Beratungen während der Planung der Ausführung (u. a. Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung, der Terminplanung oder der Planung für mögliche spätere Arbeiten)
- Koordination und Überwachung während der Ausführung des Bauvorhabens (u. a. Hinwirken auf die Einhaltung/Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen; Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen)
- Erstellen von Dokumenten während der Planungsphase (z. B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan / SiGe-Plan; Baustellenordnung; Vorankündigung) und bei Bedarf deren Anpassung während der Ausführungsphase