Auf Grund behördlicher Auflagen oder aus Anforderungen des Brandschutzversicherers resultierend kann für Ihren Betrieb ein (externer) Brandschutzbeauftragter benötigt werden.
Durch Arbeitsschutzvorschriften ist darüber hinaus gefordert, dass im Betrieb speziell ausgebildete Mitarbeiter (Brandschutzhelfer) in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
In diesem Aufgabenbereich unterstützen wir durch:
- Stellung des Brandschutzbeauftragten
- Beratungen zum organisatorischen Brandschutz
- Erstellen von Brandschutz-Unterlagen (Alarm- und Notfallpläne, Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne)
- Ausbildung und Schulung von Brandschutzhelfern (auch genannt: Brandschutzhilfskräfte, Etagenbeauftragte, Evakuierungshelfer) gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)