Erstellung Unfallgutachten
Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung oder gegenüber dem Verursacher selbst ein Schadensgutachten. Sie haben dann die freie Wahl, einen unabhängigen und qualifizierten Unfallgutachter und einen Rechtsanwalt zu benennen. Die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens und für ihren Rechtsbeistand müssen vom Verursacher oder von der regulierenden Versicherung übernommen werden.
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Auf Grund der stetig wachsenden Anforderungen im Automobilhandel hat sich die GTÜ entschieden seinen Kunden und Partnern auch im Gebrauchtwagenbereich mit Rat und Tat unterstützend zur Seite zu stehen. Ob Gebrauchtwagen oder Leasingfahrzeug, gern erstellen wir hochwertige Prüfgutachten für ihre Fahrzeuge welche den aktuellen Wert ihres Fahrzeuges wiederspiegeln oder die potenziellen Kosten aufzeigen, welche bei der Leasingrückgabe auf Sie zukommen können.
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Genügt eine Selbsteinschätzung oder ist ein Gutachten erforderlich?
Diese Frage muss sich jeder Fahrzeugbesitzer selbst beantworten. Als Oldtimer-Fahrer sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass im Schadenfall die Beweislast bei Ihnen als Fahrzeughalter liegt. Oft hält eine reine Selbsteinschätzung im Schadenfall einem Rechtstreit nicht stand.
Ganz unabhängig vom Anlass einer Wertermittlung: Ein Gutachten hilft Unsicherheiten, Missverständnisse und Risiken zu vermeiden.
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