Um derzeit im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein, besteht neben dem Erwerb des Führerscheins der Klassen C oder D eine Weiterbildungspflicht von fünf Tagen in fünf Jahren.
Damit Sie dieser Weiterbildungspflicht nachkommen können, finden Sie bei uns:
- eine anerkannte Schulungsstätte für Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- die Möglichkeit zur Durchführung aller notwendigen Module zur Weiterbildung von Berufskraftfahrern (Abdeckung aller geforderten Kenntnisbereiche)
- einen eigenen – entsprechend eingerichteten - Schulungsraum (bis 20 Teilnehmer)
- Wenn Sie mehrere Fahrer weiterzubilden haben und die Schulungen gerne bei Ihnen vor Ort durchgeführt haben möchten: Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten sich bieten, die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen durchzuführen.