Einzelabnahmen von Neufahrzeugen
Als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ können wir Begutachtungen zur Einzelgenehmigung für Neufahrzeugen nach §13 EG-FGV durchführen.
Die GTÜ ist seit 2009 beim KBA für diesen Aufgabenbereich benannt und entsprechend akkreditiert.
Wir erstellen die notwendigen Gutachten, so dass Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle in Ihrer Nähe gehen können, um eine Zulassung beantragen zu können.
Zur Abgrenzung des §21 StVZO (Einzelabnahmen), der durch die staatlichen TÜV Prüfstellen durchgeführt wird, dürfen zur Zeit Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV nicht an bereits im Verkehr befindlichen (also angemeldeten) Fahrzeugen durchgeführt werden.